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Außergerichtliche Beratung und ...

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Für außergerichtliche Beratungstätigkeiten rechnen wir je nach Aufwand und Schwierigkeit zwischen € 175,00 bis € 250,00 zzgl. der jeweils gültigen MwSt. pro Stunde ab. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen auch Angebote für ein Festhonorar bzw. vereinbaren mit Ihnen ein Stundenbudget. Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von uns eine genaue Abrechnung, mit der Sie jede unserer Tätigkeiten genau nachvollziehen können. Sämtliche Honorarvereinbarungen werden schriftlich geschlossen.

Anwaltskosten für gerichtliche Tätigkeiten

In gerichtlichen Verfahren rechnen wir unsere Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab, da wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind. Wir dürfen zwar auch Honorarvereinbarungen in gerichtlichen Verfahren mit unserem Mandanten treffen, den Gebührenrahmen aber nicht unterschreiten.

Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig. Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.