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Inkasso

Die seit Jahren anhaltende Insolvenzwelle hat dazu geführt, daß die Zahlungsmoral der Kunden in den letzten Jahren stetig zurückgegangen ist. Während im privaten Bereich Zahlungsziele von zwei bis drei Wochen üblich sind, sind im Industrie und Handel, aber auch im Dienstleistungsbereich Zahlungsziele von bis zu 90 Tagen keine Seltenheit. Dies führt bei mittelständischen Unternehmen immer häufiger zu finanziellen Engpässen, weshalb das Rechnungs- und Mahnwesen sowie die Beitreibung von Forderungen (Inkasso) einen immer größeren Stellenwert einnimmt.
Hierbei können wir Ihnen helfen!

Unsere Leistungen

Beitreibung von Forderungen im In- und Ausland; Vollstreckung von Titeln im In- und Ausland. Wir arbeiten mit dem Anwaltsprogramm Phantasy von DATEV. Hierdurch sind wir in der Lage, Daten aus mandanten-eigenen EDV-Systemen zu übernehmen und weiterzuverarbeiten. Wir wickeln Mahnbescheidsaufträge mit den Amtsgerichten elektronisch ab (soweit möglich) und können zusammen mit umfangreichen Reportingfunktionen unserer Software schnell und kostengünstig die Zwangsvollstreckung sowie den gesamten Zahlungsverkehr überwachen und Zahlungen sofort an den Mandanten weiterleiten.
Weiter unten haben wir weitere Informationen für Sie zusammengestellt.

Informationen

Unsere langjährigen Erfahrungen im Inkassobereich zeigen, daß bei Einschaltung eines Rechtsanwalts zwischen 70 bis 90 % der Forderungen außergerichtlich - d.h. ohne Mahn- oder Klagverfahren - in der Regel beigetrieben werden können und hiervon etwa 70 bis 80 % gerichtlich ausgeurteilt und zwangsvollstreckt werden können. Nur bei tatsächlicher Insolvenz des Schuldners - Konkurs, Zahlungsunfähigkeit, etc. - ist in aller Regel eine Beitreibung nicht durchführbar, aber: Mit einem Mahnbescheid oder einem Urteil können Sie dreissig Jahre lang vollstrecken, so daß auch in solchen Fällen manchmal geholfen werden kann.
Das Mahn- und Inkassowesen kann im Prinzip von Ihnen selbst oder in Ihrem Unternehmen erledigt werden. Sicherlich ist es sinnvoll, Rechnungen grundsätzlich selbst auszustellen, mit einem Fälligkeitsdatum zu versehen und wenigstens einmal zu mahnen.
Schon die zweite und dritte Mahnung ist aus rechtlichen Gründen nicht mehr notwendig und kostet nur Zeit und Geld. Und beides haben Sie nicht zu verschenken!

Sollten Sie selbst einen Mahnbescheid, den jeder ausfüllen und bei seinem Amtsgericht einreichen kann, beantragen wollen, so sollte Sie folgendes Bedenken: